Führerschein ab 17

Begleitetes Fahren schon ab 17

Schon mit 16 1/2 Jahren kannst du dich für den Führerschein anmelden! Nachdem du dann deine Prüfung erfolgreich gemeistert hast, bekommst du zu deinem 17. Geburtstag deine Prüfungsbescheinigung und du darfst mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren.

Um mit 17 schon Auto fahren zu können brauchst du lediglich einen verantwortungsbewussten Begleiter der ein paar Anforderungen gerecht wird.

 

Die begleitende Person:

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muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.

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darf zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.

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muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

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muss diese während des Begleitens mitführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigte Personen auf Verlangen aushändigen.

Die begleitende Person darf nicht begleiten, wenn Sie :

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0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.

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unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Wenn du nun eine passende Begleitperson gefunden hast, muss besagte Person nur noch eine Antrag zur Teilnahme am ,,Begleiteten Fahren ab 17″ ausfüllen und es kann losgehen. Falls du noch weitere Fragen hast oder dich fragst wo du diesen Antrag findest, helfen wir dir natürlich gerne weiter.

Du hast eine Frage? Wir helfen Dir weiter.